Beachsportanlage

Beachsportanlage GSV Hemmingen

Diese Beachsportanlage mit Aufenthaltsbereich und Geräteschuppen wurde mit großem finanziellem Aufwand der GSV Hemmingen zusammen mit der Gemeinde Hemmingen erstellt und soll auf Dauer allen Sportlern in einem sauberen und funktionsfähigen Zustand zur Verfügung stehen. Der gesamte Bereich muss daher bestimmungsgemäß und pfleglich behandelt werden. Eventuelle Schäden sind sofort zu melden.

Veränderungen an den Räumlichkeiten sind grundsätzlich nicht zulässig. In Ausnahmefällen können Maßnahmen nach Rücksprache mit dem Vorstand der GSV Hemmingen genehmigt werden.

Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden wird der Verursacher haftbar gemacht.
Die GSV Hemmingen haftet nicht für Gegenstände aller Art, die aus dem Sportgelände abhandenkommen. Wir empfehlen dringend, zumindest Wertgegenstände und persönlich wichtige Dinge nicht unbeaufsichtigt liegen zu lassen.
Reinigung, Sauberhaltung und Instandhaltung des Sportbereichs, obliegen der Tennis Abteilung.

Hausordnung

Inhaltsübersicht
§ 1 Nutzungsberechtigte
§ 2 Nutzungsgebühren
§ 3 Berechtigungsnachweis für die Nutzung
§ 4 Nutzungszeiten, Spielzeit
§ 5 Verhaltensregeln
§ 6 Essen und Trinken
§ 7 Hausrecht
§ 8 Haftung
§ 9 Aufsichtspflicht, Schadenersatz
§ 10 Verschiedenes

§ 1 Nutzungsberechtigte
(1) Mit Nutzung der Beachanlage erkennt der Nutzer die Regelungen dieser Nutzungsordnung an.
(2) Die Beachsportanlage dient vorrangig der Nutzung durch Mitglieder der Abteilungen Volleyball, Tennis, Handball und Fußball der GSV Hemmingen.
(3) Darüber hinaus kann die Anlage im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten von Personen anderer Abteilungen genutzt werden.
(4) Minderjährige Spieler dürfen die Anlage unter Wahrung der Regelungen unter § 8 (Aufsichtspflicht) nutzen.

§ 2 Nutzungsgebühren
(1) Die Gebühren für die Nutzung des Beachplatzes für Vereinsmitglieder ergeben sich aus der Beitragsordnung des GSV Hemmingen.
(2) Die Nutzung durch Vereinsmitglieder ist gebührenfrei.
(3) Jahrespauschale
Die Nutzung durch vereinsfremde bzw. externe Gruppen ist derzeit nicht vorgesehen.

§ 3 Berechtigungsnachweis für die Nutzung
(1) Eine Kontrolle der Spiel- bzw. Nutzungsberechtigung unbekannter Spieler kann jederzeit durch Mitglieder des GSV Hemmingen auf folgende Weise erfolgen:
a) durch Namensnennung unter Verweis auf eine Vereinsmitgliedschaft,
b) Verweis auf die mit dem GSV Hemmingen getroffene spezielle Mietvereinbarung,
(2) Spieler, die keine glaubhafte Nutzungsberechtigung nennen können und auch ihren Namen nicht nennen wollen, müssen das Gelände verlassen.

§ 4 Nutzungszeiten, Spielzeit
Die Beachsportanlage ist, abhängig von den Witterungsbedingungen, voraussichtlich von Mitte April bis Mitte Oktober geöffnet.
(1) Die Beachsportanlage ist außerhalb der Nutzungszeiten verschlossen. Jedes Mitglied kann gegen eine Leihgebühr einen Schlüssel zur Beachanlage durch den zuständigen Ansprechpartner bekommen. Der letzte Nutzer ist dann dafür verantwortlich, dass die Beachanlage wieder abgeschlossen wird.
(2) Die Verteilung der Nutzungszeiten über die Woche wird durch einen auf der Homepage veröffentlichten Belegungsplan geregelt.
(3) Zu den freien Zeiten können die Beachplätze uneingeschränkt durch die Mitglieder genutzt werden. Dafür melden Sie sich bitte bei dem an diesem Tag zuständigen Ansprechpartner.
(4) Bei der Durchführung von Turnieren, Meisterschaften oder anderen Veranstaltungen kann es zu Nutzungseinschränkungen kommen.
(5) Für die Abendstunden steht eine Flutlichtanlage zur Verfügung. Der Schalter dafür ist an dem Geräteschuppen angebracht. Vor dem Verlassen der Anlage muss sichergestellt werden, dass die Beleuchtung ausgeschaltet ist.

§ 5 Verhaltensregeln
Bei der Nutzung der Beachsportanlage sind insbesondere folgende Verhaltensregeln einzuhalten:
(1) Die gesamte Anlage ist pfleglich zu behandeln und in einem sauberen, aufgeräumten Zustand zu halten und zu verlassen.
(2) Der Auf- und Abbau des Inventars erfolgt ausschließlich durch die GSV Hemmingen.
(3) Die Nutzung der Plätze ist für die Ausübung der Sportart Volleyball, Beachtennis, Beach-Handball und Beach-Fußball vorgesehen. Der Umbau der Spielfeldmarkierungen sowie der Netzanlage ist zulässig und erfolgt innerhalb des Buchungszeitraums durch den Nutzer. Bälle, Schläger, etc. sind durch die Nutzer selbst mitzubringen und gehören nicht zum Mietumfang.
Ausnahmen erteilen die u. g. Ansprechpartner oder der Vorstand der GSV Hemmingen.
(4) Auf der gesamten Sandfläche ist das Mitführen von Glas bzw. Glasflaschen verboten.
(5) Die gesamte Sandfläche ist freizuhalten von Abfällen jeglicher Art. Selbst verursachter Müll ist beim Verlassen des Platzes mitzunehmen.
(6) Nach Nutzung des Platzes hat jede Gruppe innerhalb der Buchungsdauer den Platz einzuebnen und, falls nicht direkt im Anschluss eine Gruppe den Platz nutzt, das Netz zu entspannen. Zur Pflege des Platzes sind Rechen und Schaufeln verfügbar. Diese sind nach dem Einsatz wieder zu den dafür vorgesehenen Ablageorten zu bringen.
(7) Die Zäune und der Geräteschuppen dürfen nicht beklettert werden, für hierbei entstehende Verletzungen oder Beschädigungen haftet der Mieter.
(8) Der Spielbetrieb während der Saison ist zwischen 08.00 und 22.00 Uhr. Ab 22.00 Uhr ist die Lautstärke so zu reduzieren, so dass keine Anwohner belästigt werden und die Anlage zu verlassen.
(9) Vor der Nutzung der sanitären Anlagen sind Körper und Kleidung soweit möglich von Sand zu säubern. Es sind jeweils die sanitären Einrichtungen zu benutzen, die von den jeweiligen Abteilungen auch für die originäre Sportart verwendet werden.
(10) Bei den Duschen bzw. Handbrausen im Außenbereich darf keine Seife verwendet werden, da das Wasser nicht der Kanalisation zugeführt wird, sondern im Erdreich versickert. Das Wasser ist sparsam zu verwenden.
(11) Benutzern, die durch grobe Unsportlichkeit auf dem Sportgelände auffallen, kann die Nutzung der Anlage untersagt werden. Über weitergehende Maßnahmen entscheidet der Vereinsvorstand.

In diesen Zustand ist der Platz nach der Nutzung wieder zu versetzen.

§ 6 Essen und Trinken
Die Mitnahme von Essen und Trinken in die Anlage ist nur für die persönlichen Verwendung zulässig und beschränkt sich auf den Aufenthaltsbereich außerhalb des Spielfeldes (Sandplatz).

§ 7 Hausrecht
(1) Das Hausrecht auf der Beachvolleyballanlage hat die GSV Hemmingen.
(2) Den Anweisungen der zuständigen Ansprechpartner ist Folge zu leisten.
(3) Bei Nichtbefolgung der Weisungen und /oder bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung kann der Nutzer von der Nutzung der Anlage ausgeschlossen werden.
(4) Die GSV ist berechtigt, die Anlage jederzeit witterungsbedingt oder aus sonstigen Erfordernissen zu sperren.
(5) Unbefugten ist der Zutritt zur Anlage nicht gestattet.

§ 8 Haftung
(1) Die Benutzung der Anlage erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
(2) Eine Haftung der GSV für Schäden, die den Nutzern im Zusammenhang mit der Anlagennutzung entstehen – insbesondere für Unfälle oder Verletzung von Personen bzw. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände – ist ausgeschlossen.
(3) Vereinsmitglieder der GSV Hemmingen sind über die Mitglieder-Versicherung gegen Unfälle versichert. Außerhalb dieser Zeiten muss ein Unfall über eine private Unfallversicherung abgedeckt werden.
(4) Alle Nutzer sind verpflichtet, die Sportstätten und ihre Einrichtungen sowie die bereitgestellten Geräte und Materialien vor und nach Gebrauch auf ihre Sicherheit zu untersuchen.
Festgestellte Mängel bzw. Schäden sind unverzüglich einem der Ansprechpartner zu melden.

§ 9 Aufsichtspflicht, Schadenersatz
(1) Die gesetzliche Aufsichtspflicht für Jugendliche durch Betreuer der GSV Hemmingen beschränkt sich auf offizielle Trainingseinheiten. Sie wird ausgeschlossen für den Weg zu oder vom Training und für Spielzeiten auf dem Beachplatz außerhalb der offiziellen Trainingseinheiten.
(2) Minderjährigen Spielern ist die Nutzung nur unter Aufsicht mindestens einer volljährigen Person erlaubt.
(3) Nutzer der Beachanlage sind zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der durch eine unsachgemäße Nutzung der Beachanlage entsteht. Bei Minderjährigen haften die Eltern.

§ 10 Verschiedenes
Die Nutzer werden gebeten, sich mit Vorschlägen und Beschwerden unmittelbar an den Vorstand (beachsport@gsvhemmingen.de) zu wenden. Weitere Ansprechpartner sind auf der Homepage des GSV Hemmingen (www.gsvhemmingen.de) genannt.
Die Nutzung durch andere Gruppen ist nach Absprache mit der Geschäftsstelle und dem an diesem Tag zuständigen Ansprechpartner der Abteilung möglich.

Montag Volleyball
Andreas Schopf
0170/4819921
andreas.schopf@gsvhemmingen.de
Dienstag Fußball
Marco Dobler
0172/3761376
marco.dobler@gsvhemmingen.de
Mittwoch Volleyball
Andreas Schopf
0170/4819921
andreas.schopf@gsvhemmingen.de
Donnerstag Handball
Markus Vanicek
0172/1663655
markus.vanicek@gsvhemmingen.de
Freitag Tennis
Gernot Schilling
0172/7306022
gernot.schilling@gsvhemmingen.de
Samstag Fußball
Marco Dobler
0170/4819921
andreas.schopf@gsvhemmingen.de
Sonntag Tennis
Gernot Schilling
0172/7306022
gernot.schilling@gsvhemmingen.de

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Hier kannst du sehen, wann der Beachplatz frei ist:
Belegung des Beachplatzes (Kalender)

Weitere Hinweise
Der Platz steht nicht für Feste, Feierlichkeiten o.ä. zur Verfügung.
Auf der kompletten Anlage besteht „Rauchverbot“. Außerhalb des Sportgeländes ist im Zugangsbereich ein Aschenbecher installiert.
Der Geräteschuppen steht der Allgemeinheit nicht zur Verfügung und ist zur Aufnahme der Sportgeräte während der Winterpause vorgesehen.